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Austria → Cyprus · 2026

Gründen Sie eine Gesellschaft auf Zypern — oder verlegen Sie Ihre aus Österreich

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Und der ganze Leitfaden steht darunter

8 Abschnitte zu den Regeln dort, wo Sie jetzt sind — die Wegzugsbesteuerung, wann die Steuerpflicht tatsächlich endet, was Ihnen danach folgt, und der Umzug Monat für Monat. Jede Zahl ist belegt.

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Ein zyprischer Küstenort aus der Luft: türkises Wasser über Felsgrund, eine flache Landzunge aus hellem Stein, palmengesäumte Rasenflächen und Reihen blauer Liegen vor weissen, niedrigen Hotels

Wegzug nach Zypern 2026: zyprische Gesellschaft gründen, das Unternehmen verlegen — und den Antrag auf Nichtfestsetzung rechtzeitig stellen

Sumlys kompletter Leitfaden für den Umzug von Österreich nach Zypern 2026. Wir gründen Ihre zyprische Gesellschaft für nur 950 € und führen die Bücher.

In this guide8 sections

Österreich lässt Sie für das Weggehen zahlen — und verlangt dabei in aller Regel kein Bargeld. Der Wegzug nach Zypern löst nach § 27 Abs. 6 EStG eine fingierte Realisierung Ihrer Beteiligung aus, doch beim Wegzug innerhalb der EU wird die Steuerschuld auf Antrag ermittelt und schlicht nicht festgesetzt. Über Ihr Ergebnis entscheidet nicht die Steuer, sondern dieser eine Antrag.

Aktualisiert für das zyprische Steuerrecht und die zyprischen Vorschriften 2026.

Eine Anmerkung zu den Quellen, bevor die erste Zahl fällt, weil sie ändert, wie Sie die österreichische Hälfte dieser Seite lesen sollten. Das Rechtsinformationssystem des Bundes hat während der gesamten Recherche zu diesem Leitfaden auf jede Anfrage mit HTTP 503 geantwortet. Kein österreichischer Gesetzestext wurde daher im Original gelesen. Alles Österreichische unten ist an den Erlässen und Informationsseiten des Bundesministeriums für Finanzen oder am Unternehmensserviceportal belegt — amtlich, aber Verwaltungspraxis statt Gesetzeswortlaut. Wo dadurch etwas unbestätigt bleibt, sagen wir es in der Zeile und drucken keine Zahl.

Ein Partner für die zyprische Hälfte eines österreichischen Wegzugs

Sumly ist der vollständig digitalisierte Weg, auf Zypern eine Gesellschaft zu gründen, ein österreichisches Unternehmen dorthin zu verlegen und es vom ersten Tag an zu führen. Wir tragen die Gesellschaft ein, eröffnen Ihre Bücher am Tag der Bestellung, bereiten jede zyprische Erklärung Feld für Feld vor und erledigen Yellow Slip, steuerliche Ansässigkeit und Non-Dom-Antrag als Leistungen zum Festpreis. Ein Dashboard, ein Anbieter, Preise vor der Bestellung sichtbar — statt Steuerberater auf der einen, zyprischer Kanzlei auf der anderen Seite und niemandem für das Stück dazwischen.

Das ist Sumly — und was wir tatsächlich für Sie tun

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Teil 1: Was der Wegzug kostet

Ihr Heimatland lässt Sie nicht los, sobald das Flugzeug abhebt. Was weiterläuft.

Löst der Wegzug nach Zypern eine Wegzugsbesteuerung aus?

Ja, und breiter, als die meisten österreichischen Gründerinnen und Gründer erwarten, weil die Bestimmung nicht auf Ihr Zutun wartet. § 27 Abs. 6 EStG knüpft an Umstände an, in denen das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eingeschränkt wird, und der Wartungserlass zu den Einkommensteuerrichtlinien hält fest, dass eine aktive Handlung des Steuerpflichtigen nicht erforderlich ist. Als Auslöser genannt werden der Wegzug ins Ausland, die unentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts an eine andere Person, der Tod des Steuerpflichtigen sowie der Abschluss oder die Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens.

Der Auslöser, der sorgfältige Leute erwischt, ist subtiler. Die inländische Wohnung zu behalten und unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben schaltet die Bestimmung nicht ab: Derselbe Erlass hält fest, dass die Steuerpflicht auch dann eintritt, wenn der inländische Wohnsitz beibehalten wird, der Mittelpunkt der Lebensinteressen aber in einen anderen Staat verlegt wird und das Abkommen den ausschliesslichen Anspruch auf spätere Wertsteigerungen dorthin überträgt. Sie können also formal in jeder Hinsicht österreichischer Steuerpflichtiger bleiben und trotzdem eine fingierte Veräusserung ausgelöst haben.

Auch der Umfang läuft der Intuition zuwider. Beteiligungen an österreichischen Gesellschaften sind beim Wegzug nur erfasst, soweit das österreichische Besteuerungsrecht tatsächlich eingeschränkt wird. Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften sind stets erfasst, weil die beschränkte Steuerpflicht sie überhaupt nicht erreicht. Wessen operative Gesellschaft bereits ausserhalb Österreichs sitzt, steht beim Wegzug also stärker im Feuer, nicht schwächer — gut zu wissen, bevor jemand in der falschen Reihenfolge umstrukturiert.

Wurde das Nichtfestsetzungskonzept wirklich abgeschafft?

Nein — und das ist die Korrektur, die der grösste Teil der deutschsprachigen Ratgeberliteratur falsch herum erzählt. Das Nichtfestsetzungskonzept wurde durch ein Ratenzahlungskonzept ersetzt, aber im Betriebsvermögen des § 6 Z 6 EStG, nicht im privaten Kapitalvermögen, das die Anteile einer Gründerin oder eines Gründers erfasst.

Der Erlass zeichnet die betriebliche Entwicklung genau nach: Das bisher in § 6 Z 6 EStG gegenüber EU- und EWR-Staaten mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe vorgesehene Nichtfestsetzungskonzept wurde durch ein Ratenzahlungskonzept ersetzt, durch das AbgÄG 2015 für Überführungen ab dem 1. Jänner 2016. Das Jahressteuergesetz 2018 hat dieses Konzept an Art. 5 der Richtlinie 2016/1164/EU angepasst und dabei den Ratenzahlungszeitraum für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von sieben auf fünf Jahre verkürzt, für Einschränkungen ab dem 1. Jänner 2019; für Umlaufvermögen gelten zwei Jahre. Wegzüge vor 2016 bleiben im alten Regime, und das Ausscheiden eines Staates aus der EU oder dem EWR bewirkt für sich allein keine Festsetzung.

Im privaten Kapitalvermögen ist die Regel anders gebaut. Beim Wegzug einer natürlichen Person in einen EU- oder EWR-Staat mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe ist vorgesehen, dass die anlässlich des Wegzugs entstandene Steuerschuld auf Antrag nicht festzusetzen ist, und zwar bis zur tatsächlichen Veräusserung der Beteiligung. Dasselbe gilt für die unentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts an eine andere natürliche Person mit Ansässigkeit in einem solchen Staat. Die Ratenzahlung erreicht die Fälle des § 27 nur dort, wo lit. a nicht greift — etwa bei der Einlage von Anteilen in eine ausländische Körperschaft oder Privatstiftung, die weder ein Wegzug noch eine unentgeltliche Übertragung an eine natürliche Person ist.

Gilt das 2026 noch? Ja. Der Wartungserlass 2026 ändert die einschlägige Randziffer und arbeitet das Konzept mit frischen Beispielen durch — mit einem Steuerpflichtigen, der nach Budapest zieht, und einem zweiten, der nach München und später weiterzieht, wobei ein weiterer Umzug innerhalb des EWR nichts auslöst und der Umzug in einen Drittstaat eine Veräusserung fingiert. Ein Konzept, das die Verwaltung 2026 noch wartet und neu bebildert, ist ein lebendes Konzept.

Die ehrliche Überschrift für einen österreichischen Wegzug nach Zypern lautet also nicht fünf Raten. Zypern ist EU-Mitgliedstaat mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe, und die richtige Antwort ist ein Aufschub bis zur tatsächlichen Veräusserung, ohne Zahlung am Tag des Wegzugs — sofern der Antrag gestellt wurde.

Wie verlieren österreichische Gründer die Nichtfestsetzung?

Über eine Frist, von der sie nie gehört haben. Es gibt drei Fehlerquellen, und die erste ist tödlich.

Die zweite Fehlerquelle: Spätere Ereignisse greifen zurück. Eine tatsächliche Veräusserung nach dem Wegzug oder ein Weiterzug beziehungsweise eine Übertragung des Wirtschaftsguts in einen Drittstaat ist ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO und ändert den Bescheid für das Wegzugsjahr, nicht den des Jahres, in dem es passiert. Und Sie müssen es selbst melden: Der Entwurf 2026 hält die Anzeigepflicht des Steuerpflichtigen gegenüber dem zuständigen Finanzamt nach § 120 Abs. 3 BAO fest. Er beschreibt auch präzise, was als Realisierung zählt: ein Vorgang nach dem Wegzug, der entweder nach ausländischem Recht nicht steuerneutral erfolgt oder nach inländischem Recht nicht steuerneutral erfolgen könnte.

Die dritte: Eine Schenkung räumt nichts weg. Im Beispiel des Ministeriums schenkt A seinem Sohn in München Anteile und beantragt die Nichtfestsetzung; verkauft der Sohn im Folgejahr, ist dieser Verkauf das rückwirkende Ereignis, und geändert wird der Bescheid des Vaters für das Wegzugsjahr. Das Wirtschaftsgut weiterzureichen reicht das Risiko nicht weiter.

Die praktische Folge gehört deutlich gesagt, weil sie auf keiner konkurrierenden Seite steht: Ihre österreichische Akte schliesst sich mit der Landung in Larnaka nicht. Sie bleibt offen, solange Sie das Wirtschaftsgut halten, samt eigener Anzeigepflicht — und ein Weiterzug in einen Nicht-EU-Staat Jahre später realisiert alles auf einmal.

Wann endet die österreichische Steuerpflicht tatsächlich?

Später, als das Papier vermuten lässt, und jedenfalls nicht am Meldeamt. Die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 26 BAO ruht auf zwei voneinander unabhängigen Anknüpfungen, und jede für sich genügt.

Ein Wohnsitz liegt vor, wenn Sie über eine Wohnung verfügen, die Sie offensichtlich längerfristig als solche nutzen — und das Ministerium stellt klar, dass es nicht der Hauptwohnsitz sein muss und die Wohnung nur nach den Verhältnissen zum Wohnen geeignet sein muss. Eine Tagesgrenze kennt dieser Test überhaupt nicht. Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn Sie sich nicht nur vorübergehend, sondern offensichtlich für längere Zeit im Inland aufhalten, und hier gilt eine harte Regel: nach sechs Monaten Aufenthalt in Österreich tritt die unbeschränkte Steuerpflicht rückwirkend ein, ab Beginn des Aufenthalts. Unbeschränkt heisst Welteinkommen.

Und nun der Irrtum. Die Abmeldung aus dem Zentralen Melderegister ist ein melderechtlicher Akt. Sie ist nicht der Test des § 26 BAO, sie schafft das steuerliche Ergebnis nicht und sie verhindert es nicht. Die derzeit sichtbarste englischsprachige Seite zu diesem Thema behandelt die Abmeldung als Steuerschritt. Sie ist keiner. Die Abmeldung folgt den Tatsachen; sie erzeugt sie nie.

Was passiert, wenn Sie die Wohnung in Wien behalten?

Diese Verordnung entscheidet, ob eine österreichische Gründerin, die nach Zypern zieht und eine Liegenschaft behält, im österreichischen Netz bleibt — und sie fehlt in der konkurrierenden Berichterstattung fast vollständig.

Die Zweitwohnsitzverordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen die Innehabung einer österreichischen Zweitwohnung keine unbeschränkte Steuerpflicht auslöst. Nach der Darstellung des Ministeriums muss der Lebensmittelpunkt für zumindest fünf Kalenderjahre im Ausland liegen, und eine in Verzeichnisform geführte Aufschreibung muss belegen, dass die inländische Wohnung nicht länger als 70 Tage pro Kalenderjahr benutzt wird. Drei Bedingungen, die gemeinsam vorliegen müssen: fünf Jahre, siebzig Tage und das Verzeichnis selbst.

Der Zeitpunkt ist günstiger, als viele annehmen. Wird der Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt und die inländische Wohnung nur mehr für Urlaubszwecke in diesem Rahmen genutzt, tritt der Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht mit Beginn des der Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres ein und nicht erst nach Ablauf der fünf Jahre. Sie sitzen also keine fünfjährige Probezeit ab, bevor die Begünstigung wirkt.

Das Verzeichnis ist eine eigene Voraussetzung der Begünstigung und keine blosse Beweisfrage; führen Sie es daher laufend und tagegenau statt es später zu rekonstruieren. Es wird behauptet, schon das Fehlen des Verzeichnisses vernichte die Begünstigung unabhängig von der tatsächlichen Nutzung; diese These stützt sich auf Rechtsprechung, die wir für diesen Leitfaden nicht gelesen haben, und wir stellen sie deshalb nicht als gesichert dar. Führen Sie das Verzeichnis trotzdem, weil der Text des Ministeriums es zur Voraussetzung macht.

Wo wird Ihre zyprische Gesellschaft tatsächlich geleitet?

Dort, wo entschieden wird, und das ist eine Frage an Ihren Kalender, nicht an Ihren Firmenbuchauszug. Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben, sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig — beide Anknüpfungen genügen für sich —, und der Ort der Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, dort also, wo der massgebliche Wille gebildet und die wichtigen unternehmensleitenden Dispositionen getroffen werden. Mit dem Sitz muss er nicht zusammenfallen.

Die Folge ist kurz und gehört jedem gesagt, der Ihnen eine Offshore-Konstruktion verkauft: Eine Eintragung in Nikosia verlegt den steuerlichen Sitz nicht, wenn Sie weiter von Wien aus lenken. Österreich stützt die unbeschränkte Steuerpflicht allein auf den Ort der Geschäftsleitung, und die zyprische Eintragung ist in diesem Test schlicht kein Kriterium. Das ist das Substanzerfordernis in österreichischer Sprache: echte Entscheidungen, auf Zypern getroffen, auf Zypern protokolliert, von Menschen, die dort auch sind.

Greift die Hinzurechnungsbesteuerung 2026 bei einer zyprischen Gesellschaft?

Sie kann, und die Antwort hat sich zum Jahreswechsel geändert. § 10a KStG knüpft daran an, ob eine ausländische Körperschaft niedrig besteuert ist, und das Ministerium bestätigt: der Begriff Niedrigbesteuerung stellt einheitlich auf einen Steuersatz von 15 % ab, kundgemacht am 29. Dezember 2025 nach der dritten Lesung im Nationalrat am 10. Dezember und einstimmigem Beschluss des Bundesrates am 18. Dezember.

Für eine Zypern-Seite ist das grösser, als es aussieht. Die bisherige Formulierung der Körperschaftsteuerrichtlinien definierte Niedrigbesteuerung als tatsächliche Steuerbelastung des gesamten Einkommens im Ausland von nicht mehr als 12,5 % — also auf der Linie, nicht nur darunter. Nach derselben Konstruktion sitzt eine zyprische Gesellschaft mit dem Regelsatz von 15 % ab dem Steuerjahr 2026 exakt auf der Schwelle und nicht sicher darüber. Und weil gemessen wird, was tatsächlich an ausländischer Steuer entrichtet wurde, geteilt durch das ausländische Einkommen — also die tatsächliche Durchschnittsbelastung und nicht der Nominalsatz —, zieht jede Verschmälerung der zyprischen Bemessungsgrundlage die Gesellschaft unter die Linie, auch wenn der Nominalsatz sich nicht bewegt.

Die beiden anderen Prüfglieder des § 10a drucken wir nicht als Zahlen. Neben der Niedrigbesteuerung stehen ein Beherrschungstest und ein Passiveinkünftetest, und beide liessen sich in dieser Recherche nicht an amtlicher Quelle bestätigen, weil die einschlägige Verordnung nur im RIS liegt. Behandeln Sie sie als echte Voraussetzungen, deren Schwellen Sie bei Ihrer Steuerberatung erfragen und nicht auf dieser Seite lesen.

Was das Erfasstsein kostet, hat zwei Gestalten, und der Unterschied zählt. Die Hinzurechnungsbesteuerung erfasst Passiveinkünfte einer niedrigbesteuerten beherrschten ausländischen Körperschaft unmittelbar bei der beherrschenden österreichischen Körperschaft, bereits auf nicht ausgeschüttete Gewinne — auf eine Dividende wartet niemand. Der Methodenwechsel betrifft demgegenüber Portfoliobeteiligungen: Die Beteiligungsertragsbefreiung wird abgeschaltet, die Dividende wird steuerpflichtig, die ausländische Steuer angerechnet. Und wo Leistungsbeziehungen fremdunüblich sind, gehen Verrechnungspreiskorrekturen der Hinzurechnung vor: Erst wird der Preis korrigiert, dann wird auf den Rest hinzugerechnet.

Die Weiche, die Ihren Fall entscheidet, ist einfacher als die Mechanik. § 10a ist eine Vorschrift des Körperschaftsteuerrechts. Sie greift dort, wo eine österreichische Körperschaft die zyprische Gesellschaft beherrscht. Wer tatsächlich wegzieht und die zyprischen Anteile privat hält, ist von § 10a nicht erfasst; das Risiko ist dann § 27 Abs. 6 auf dem Weg hinaus und danach das zyprische Recht. Diese Weiche richtig zu stellen ist für Sie mehr wert als jeder Steuersatz auf dieser Seite.

Eine kleine Sandbucht senkrecht von oben, umschlossen von Hotelterrassen mit Swimmingpools, blauen Sonnenschirmen und Liegen im Sand, dazu zwei Personen auf Stand-up-Boards im klaren Flachwasser
Zehn Minuten von einem Schreibtisch in Limassol, im Februar — der Teil der Rechnung, den keine Tabelle abbildet.

Sollten Sie die zyprische IP-Box nutzen, wenn eine österreichische Holding darüber steht?

Nicht bedingungslos, und hier würde eine Seite, die die IP-Box nur verkauft, Ihnen schaden. Begünstigte Einkünfte werden auf Zypern mit effektiv 3 % ab dem Steuerjahr 2026 besteuert. Stellen Sie das neben eine österreichische Niedrigbesteuerungsschwelle von nunmehr 15 %, und die Arithmetik wird unangenehm: Effektive 3 % liegen eindeutig darunter. Steht eine österreichische Körperschaft über Ihrer zyprischen Gesellschaft, ist es genau die IP-Box, die diese Gesellschaft für § 10a niedrigbesteuert macht — und die Ersparnis, die Sie unten holen, taucht oben als Hinzurechnung auf nicht ausgeschüttete Gewinne wieder auf.

Das ist kein Argument gegen die IP-Box. Es ist ein Argument dafür, Beteiligungsstruktur und IP-Box in einem Gespräch zu entscheiden statt nacheinander. Wer persönlich weggezogen ist und die Anteile privat hält, hat das Problem des § 10a nicht, und dann ist die Regelung schlicht der grösste Posten der Position. Die IP-Box ist der grösste einzelne Posten in der Steuerposition einer zyprischen Produktgesellschaft — und der am leichtesten zu verlierende, wenn die Buchhaltung nie dafür eingerichtet war. Der Antrag beginnt als Gespräch; die Mechanik steht auf der Seite zur IP-Box.

Was zahlt eine österreichische Gründerin heute tatsächlich?

Mehr, als der Körperschaftsteuersatz vermuten lässt, und die ehrliche Zahl veröffentlicht der Staat selbst. Die Körperschaftsteuer beträgt 23 Prozent, flach, nach 25 Prozent bis 2022 und 24 Prozent im Jahr 2023. Das ist nicht die Belastung des Geldes, das Sie entnehmen.

Auf Ausschüttungen an natürliche Personen liegt Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent, und das Unternehmensserviceportal rechnet die Kombination an seinem eigenen Beispiel durch: im Falle einer Gewinnausschüttung ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von insgesamt 44,18 Prozent. Verwenden Sie diese Zahl und nicht die 23 Prozent, wenn Sie Österreich mit irgendwo sonst vergleichen — eine ausländische Gesamtbelastung gegen die österreichische Körperschaftsebene allein zu stellen vergleicht die falschen Dinge.

Dieselben 27,5 Prozent erreichen auch Gewinne, nicht nur Dividenden. Das Ministerium bestätigt die Anwendung auf realisierte Wertsteigerungen bei Aktien, GmbH-Anteilen, Forderungswertpapieren, Investmentfondsanteilen und Immobilienfondsanteilen, für nach dem 1. Jänner 2011 angeschaffte Wertpapiere, erhoben als Kapitalertragsteuer mit Endbesteuerungswirkung. Flach, endgültig, ohne Progression — und offen gesagt ein im europäischen Vergleich ordentliches Regime für jemanden, dessen Einkommen überwiegend Veranlagungsertrag ist.

Es gibt auch eine Abgabe, die ein Verlustjahr überlebt. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften zahlen eine Mindestkörperschaftsteuer von fünf Prozent eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals je angefangenem Kalendervierteljahr, unabhängig vom Gewinn. Wir nennen die Formel und keinen Eurobetrag, weil die Mindestkapitalgrösse, mit der sie multipliziert wird, in dieser Recherche nicht gesondert bestätigt werden konnte.

Ein Euro Gewinn, ausgeschüttetÖsterreichZypern, Non-Dom-Gesellschafter
Auf Ebene der Gesellschaft23 % Körperschaftsteuer15 % ab dem Steuerjahr 2026
Auf Ebene des Gesellschafters27,5 % KESt, endbesteuertkeine Verteidigungsabgabe für Non-Doms
Gesundheitssystemin diesem Vergleich nicht enthaltenGeSY mit 2,65 % bis 180.000 Euro
Gesamt, am Beispiel des Ministeriums44,18 %rund 17 %, bis die GeSY-Grenze greift
Im VerlustjahrMindestkörperschaftsteuer bleibtkeine vergleichbare Mindestabgabe

Ein zyprischer Non-Dom behält diese Dividendenposition 17 Jahre, und der Gesundheitsbeitrag beträgt 2,65 % auf Einkommen bis 180.000 Euro im Jahr. Ein auf Zypern domizilierter Gesellschafter zahlt dagegen 5 % auf Dividenden aus Gewinnen ab 2026 — deshalb ist die Non-Dom-Registrierung auf diesem Weg kein Zubehör.

Besteuert Österreich Vermögen, Nachlässe oder Schenkungen?

Nein, in allen drei Fällen, und hier ist Österreich wirklich konkurrenzfähig. Das Abgabenverzeichnis des Ministeriums führt Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, KESt, ImmoESt, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Kommunalsteuer und die Verbrauchsabgaben — und enthält weder eine Vermögensteuer noch eine Erbschaftssteuer noch eine Schenkungssteuer. Eine Vermögensteuer wird in Österreich seit Mitte der neunziger Jahre nicht mehr erhoben; das genaue Wirksamkeitsjahr ist zwischen den Quellen strittig, und wir drucken keines, weil wir es amtlich nicht bestätigen konnten.

Erbschafts- und Schenkungssteuer sind ausgelaufen, nachdem der Verfassungsgerichtshof die Bemessungsgrundlage aufgehoben hatte und der Gesetzgeber die Tatbestände auslaufen liess, statt sie zu reparieren. Erlassen wurde stattdessen das Schenkungsmeldegesetz 2008, BGBl. I Nr. 85/2008, beschlossen vom Nationalrat am 6. Juni 2008 und vom Bundesrat am 19. Juni 2008. Österreich hat die Steuer abgeschafft und die Papiere behalten.

Was österreichische Gründer vor einer Schenkung an die Familie übersehen

Die Schenkungsmeldung ist das beste Beispiel auf dieser Seite für etwas Teures, über das in der englischsprachigen Welt praktisch niemand schreibt — und sie trifft genau dort, wo Wegziehende handeln: bei der Übertragung von Werten an Partnerin oder Kinder vor oder während des Umzugs.

Sehen Sie sich an, was die Anzeigepflicht erfasst. Die Aufzählung des Ministeriums nennt Bargeld, Kapitalforderungen, Anteile an Kapitalgesellschaften und an Personengesellschaften, Beteiligungen als stiller Gesellschafter, Betriebe oder Teilbetriebe sowie bewegliches körperliches Vermögen und immaterielle Vermögensgegenstände. Gesellschaftsanteile und ganze oder teilweise Betriebe: genau jene Wirtschaftsgüter, die im Zuge einer Nachfolgeplanung rund um einen Wegzug übertragen werden.

Die Freibeträge laufen rollierend und sind niedriger, als viele annehmen. Erwerbe zwischen Angehörigen sind bis zu einem gemeinen Wert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres befreit, zwischen anderen Personen bis 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Darüber hat die Anzeige innerhalb von drei Monaten ab dem Erwerb zu erfolgen, über FinanzOnline mit dem Formular Schenk 1 oder auf Papier. Wer sie versäumt, riskiert eine Geldstrafe im Ausmass von bis zu zehn Prozent des gemeinen Werts des geschenkten Vermögens.

Und die Pflicht ist nicht Sache der anderen Seite. Sie trifft Erwerber, Geschenkgeber sowie beteiligte Rechtsanwältinnen und Notare zur ungeteilten Hand — die Ausrede, die Gegenseite werde schon gemeldet haben, gibt es nicht. Zehn Prozent eines Gesellschaftsanteils, für ein rein administratives Versäumnis, bei einer Schenkung, die steuerlich nichts kostet: Das ist ein schlechter Start in ein neues Leben.

Eine Wechselwirkung gehört noch dazu, weil beide Bestimmungen gemeinsam auslösen. Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an eine im Ausland ansässige natürliche Person ist selbst ein Entstrickungstatbestand des § 27 Abs. 6. Dieselbe Schenkung wirft also eine Frage der Wegzugsbesteuerung und eine Frist der Schenkungsmeldung auf, auf zwei verschiedenen Uhren, mit zwei verschiedenen Sanktionen. Erledigen Sie beides in einem Zug.

Folgt Ihnen österreichisches Grundvermögen nach Zypern?

Die Liegenschaft bleibt, die Steuer auf ihre Übertragung auch. Grundsätzlich ist die Grunderwerbsteuer anhand eines Steuersatzes von 3,5 Prozent zu berechnen, für unentgeltliche Erwerbe und Übertragungen im Familienverband gilt ein Stufentarif auf den Grundstückswert: 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent darüber.

Für Wegziehende zählt vor allem: Die Abgabe hängt am inländischen Grundstück, nicht am Wohnsitz der Eigentümerin. Weggehen streift sie nicht ab. Wichtiger noch, sie kann durch Anteilsvorgänge an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft ausgelöst werden — Gesellschafterwechsel, Anteilsvereinigung, Umgründungen. Wer in eine zyprische Holding umstrukturiert und eine österreichische Immobiliengesellschaft behält, kann Grunderwerbsteuer auslösen, ohne dass ein Quadratmeter den Eigentümer wechselt. Im Zusammenhang mit einem Wegzug schreibt darüber niemand, und es ist ein echter Posten.

Klärt das DBA Österreich–Zypern etwas?

Es klärt die Ansässigkeitsfrage — und genau deshalb zündet die Wegzugsbesteuerung. Zypern steht auf der amtlichen Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen, und das Abkommen erfasst Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — ein Überbleibsel der Zeit, in der Österreich noch eine Vermögensteuer erhob; ein späteres Protokoll wurde abgeschlossen.

Die Fundstelle im Bundesgesetzblatt drucken wir nicht. In der Recherche tauchten zwei einander widersprechende Nummern auf, die Listenseite des Ministeriums bricht ab, und die Rechtsdatenbank war nicht erreichbar — sicher ist allein, dass ein umfassendes Abkommen über Einkommen und Vermögen in Kraft steht. Praktisch zählt, was es tut: Es entscheidet, welcher Staat gewinnt, wenn beide Ansässigkeit behaupten, und es überträgt Zypern das Besteuerungsrecht an Wertsteigerungen nach Ihrer Ankunft — weshalb § 27 Abs. 6 auf dem Weg hinaus überhaupt auslöst. Und denken Sie an den Auslöser oben: Der Abschluss oder die Änderung eines Abkommens ist selbst ein Entstrickungstatbestand, ein künftiges Protokoll kann also ohne jedes Zutun Ihrerseits etwas realisieren.

Was ist mit SVS, ASVG und der österreichischen Pension?

Das haben wir nicht recherchiert, und wir sagen es lieber, als zu raten. Die Behandlung der Selbständigenversicherung bei der SVS, der Ansprüche nach ASVG und GSVG und der Pensionsanwartschaften beim Wegzug in einen anderen EU-Staat wird unionsrechtlich koordiniert und ist keine Steuerfrage — für viele österreichische Gründerinnen und Gründer ist sie finanziell aber mindestens so bedeutsam wie alles oben. Sie lag ausserhalb der Arbeit hinter diesem Leitfaden, deshalb stehen hier keine Zahlen, und es sollten auch keine stehen. Holen Sie dazu gezielt österreichischen Rat, und zwar bevor die Erklärung für das Wegzugsjahr entworfen wird.

Alles andere auf dieser Seite ist belegt. Dies ist eine bewusste Lücke statt einer Vermutung, und wir zeigen Ihnen lieber den Rand unserer Recherche, als ihn zu kaschieren.

Teil 2: Was Zypern Ihnen gibt

Die einfache Hälfte — und die, die wir vollständig aufbauen.

Wie wird man als Österreicherin auf Zypern steuerlich ansässig?

Meistens über die 60-Tage-Regel, die 2026 leichter geworden ist. Der bekannte Weg sind mehr als 183 Tage im Jahr auf der Insel. Die 60-Tage-Alternative tauscht Tage gegen echte Bindung vor Ort, und wer noch österreichische Kunden oder eine österreichische Gesellschaft hat, fährt damit in der Regel besser.

Ab dem Steuerjahr 2026 hat die Regel vier Voraussetzungen, nachdem eine fünfte aus der 60-Tage-Regel entfernt wurde: mindestens 60 Tage auf Zypern; nicht mehr als 183 Tage in einem einzelnen anderen Staat; eine Geschäftstätigkeit, ein Dienstverhältnis oder eine Organfunktion bei einer auf Zypern ansässigen Person, durchgehend über das Jahr; und eine ständige Wohnstätte auf Zypern, im Eigentum oder gemietet. Weggefallen ist die Bedingung, in keinem anderen Staat steuerlich ansässig zu sein — für mobile Gründer die unangenehme, weil ein fremder Anspruch bisher allein schon disqualifizierte. Konkurrierende Ansprüche löst nun das Abkommen.

Zwei österreichische Besonderheiten. Erstens kann die Geschäftsführung Ihrer eigenen zyprischen Gesellschaft die Organfunktion der dritten Voraussetzung sein, sodass Gründung und Ansässigkeit ein Projekt sind statt zwei — und eine tatsächlich auf Zypern ausgeübte Geschäftsführung ist zugleich der Beweis, der die Frage nach dem Ort der Geschäftsleitung beantwortet. Zweitens sind Sie als Österreicherin Unionsbürgerin, die Yellow Slip steht Ihnen also offen: die Anmeldebescheinigung, die den Aufenthalt auf Zypern nach dem Freizügigkeitsrecht formalisiert. Sie ist eine Aufenthaltsregistrierung und kein Steuerstatus — unser Leitfaden erklärt den Unterschied, und Sumly übernimmt den Antrag. Steuerliche Ansässigkeit und Non-Dom sind der eigene Schritt zu 750 Euro pro Person über den Ansässigkeits-Service, und der Leitfaden zur 60-Tage-Regel behandelt die Tageszählung im Detail.

Die zyprische Einkommensteuer reicht von 0 % bis 22.000 Euro und steigt auf 35 % über 72.000 Euro, die Umsatzsteuerpflicht beginnt bei 15.600 Euro steuerbarem Umsatz, und der Normalsatz beträgt 19 %. Eine Vermögensteuer und eine Erbschaftssteuer kennt Zypern überhaupt nicht.

Warum wählen Menschen Zypern und nicht irgendeine Steueroase?

Weil Zypern ein Ort ist, an dem man leben will, und die meisten Alternativen Orte sind, die man erträgt. Die Steuer bringt österreichische Gründer zum Hinsehen; zum Bleiben bringt sie fast niemanden.

Zypern hat eine der niedrigsten Gewaltkriminalitätsraten der Europäischen Union. Es ist in jeder geschäftlich relevanten Hinsicht ein englischsprachiges Land — Banken, Beratung, Verträge und der grösste Teil der Verwaltung laufen auf Englisch, für österreichische Gründer eine kleinere Umstellung, als es klingt, und eine grössere Erleichterung als ein Umzug nach Sofia oder Athen. Menschen aus aller Welt sind längst hier, niemand bleibt der einzige Ausländer im Raum. Wirtschaft und Immobilienmarkt boomen, und der Staat begegnet Leuten, die Geschäfte machen wollen, offen und ohne schwere Regulierung. Lebensmittel — Fleisch, Obst, Gemüse — kosten spürbar weniger als in Wien oder Salzburg. Und die Strände: Im zyprischen Winter können Sie noch schwimmen, und für die Sommer fliegen Menschen um die halbe Welt.

Die ehrliche österreichische Wegzugsliste ist kürzer, als eine Werbeseite gern hätte, weil Österreich an mehreren Stellen wirklich mithält. Hier die faire Fassung.

Die 44,18 Prozent sind der eigentliche Grund, und es ist die Zahl des Staates. Keine Schätzung eines Interessenverbands, sondern das Rechenbeispiel des Unternehmensserviceportals. Wer als geschäftsführender Gesellschafter Gewinn aus einer österreichischen GmbH entnimmt, behält etwas mehr als die Hälfte, und Dienstgeberbeiträge und Kommunalsteuer auf die Löhne verbessern das Bild nicht.

Die Wegzugsmechanik ist der zweite. Nicht weil die Belastung hart wäre — der Aufschub ist grosszügig, grosszügiger als das deutsche Ratenmodell —, sondern weil sie nie endet. Der Bescheid für das Wegzugsjahr bleibt änderbar, solange Sie das Wirtschaftsgut halten, mit eigener Anzeigepflicht und einem Weiterzug in einen Drittstaat als aktivem Auslöser. Wer einen sauberen Schlussstrich unter die alte Jurisdiktion will, bekommt ihn nicht.

Der dritte ist die Zweitwohnsitzverordnung. Siebzig Tage im Jahr, fünf Jahre Bindung, ein Verzeichnis, das geführt sein will, und die ausdrückliche Feststellung, dass das Prognoserisiko bei Ihnen liegt. Für jemanden, der wirklich gegangen ist, eine handhabbare Regel; für jeden, der sich absichern will, eine unangenehme.

Und was wir nicht schlechtreden: 27,5 Prozent flach und endbesteuert auf Dividenden und Anteilsgewinne ist ein gutes Regime; keine Vermögen-, Erbschafts- und Schenkungssteuer ist mehr, als die meisten europäischen Staaten zustande bringen; und eine österreichische Holding mit einer internationalen Schachtelbeteiligung kann Dividenden beziehen und die Beteiligung später verkaufen, wobei Gewinne, Veräusserungsgewinne, -verluste und sonstige Wertänderungen ausser Ansatz bleiben, sofern keine Option zur Steuerpflicht ausgeübt wurde. Beteiligungshöhe und Behaltefrist nennen wir nicht, weil wir sie amtlich nicht bestätigen konnten. Die Struktur ist aber real, und sie bedeutet: Manche österreichischen Gründer sollten sich selbst verlegen und die Holding genau dort lassen, wo sie ist.

Innenraum einer hellen weissen Modeboutique, im Vordergrund eine hohe Strelitzie im Pflanztrog, dahinter Stangen mit Leinenhemden in Pastelltönen, rosa Kleidern und cremefarbenen Jacken auf Chrombügeln
Der Handel in Limassol ist mit den Leuten gewachsen, die wegen der Steuer kamen und wegen allem anderen blieben.

Kann ein österreichischer Onlineshop über Zypern laufen?

Ja, und für einen österreichischen Händler ist die ehrliche Einordnung operativ und nicht marktbezogen — im Binnenmarkt sind Sie so oder so. Was sich ändert, ist, wo der Gewinn anfällt und wie viel der monatlichen Pflichten eine Maschine übernimmt.

Eine zyprische Gesellschaft hat eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Ihre Kunden im VIES prüfen können, stellt innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen unter den üblichen Voraussetzungen steuerfrei und nutzt den One-Stop-Shop für Verkäufe an Verbraucher in der ganzen Union. Ihre Käufer in Linz merken davon nichts. Kaputt gehen diese Unternehmen an der Buchhaltung, weil ein Shop tausende kleiner Vorgänge über mehrere Währungen und Zahlungsdienstleister erzeugt, mit einer umsatzsteuerlichen Behandlung, die sich nach Kundentyp und Bestimmungsland ändert. Die Plugins von Sumly für Shopify und WooCommerce ziehen Bestellungen, Gutschriften, Gebühren und Auszahlungen mit dem richtigen zyprischen Umsatzsteuercode in die Bücher, sodass die Erklärung aus den Umsätzen selbst entsteht statt in der letzten Woche der Periode aus einem Export rekonstruiert zu werden. Die Umsatzsteuer-Funktion zeigt, wie sie sich im Lauf des Monats füllt.

Was geschieht mit Ihrer bestehenden GmbH?

Das ist eine Entscheidung, keine Voreinstellung, und die österreichische Fassung unterscheidet sich von der deutschen, weil die Wegzugsbesteuerung Ihre Anteile bereits angesehen hat.

Österreichisch lassen. Sinnvoll, wo österreichisches Geschäft, österreichisches Personal oder Kunden bleiben, die einen österreichischen Vertragspartner wollen. Denken Sie aber daran, was dann obendrauf sitzt: Beherrscht die österreichische GmbH die zyprische Gesellschaft, sind Sie in § 10a hineingelaufen statt daran vorbei — und die 15-Prozent-Schwelle liegt jetzt genau dort, wo Zypern liegt.

Die Geschäftsleitung nach Zypern verlegen. Hier denken Gründer rückwärts. Die Verlegung der tatsächlichen Leitung verlegt eine österreichisch eingetragene Gesellschaft nicht, weil schon der Sitz allein die unbeschränkte Steuerpflicht auslöst — die Bestimmung ist ein oder. Was entsteht, ist eine in beiden Staaten ansässige Gesellschaft, aufgelöst über das Abkommen, mit echten Fragen dazu, was Österreich in der Zwischenzeit besteuert. Das ist ein Gespräch mit der Steuerberatung, kein Formular.

Abwickeln und auf Zypern neu gründen. Für die meisten die sauberste Form, und zwar wegen der Reihenfolge, nicht wegen der Kosten. Die Bewertung nach § 27 Abs. 6 erfolgt in dem Moment, in dem das österreichische Besteuerungsrecht eingeschränkt wird — was Ihre Beteiligung dann wert ist, gilt als realisiert, und der Antrag auf Nichtfestsetzung gehört in die Erklärung genau dieses Jahres. Liquidation, Wegzug und zyprische Gründung richtig zu ordnen ist die wertvollste Stunde, die Sie mit einer österreichischen Beratung verbringen. Wie man auf Zypern eine Gesellschaft gründet beschreibt die zyprische Seite, was das kostet das Geld.

Teil 3: Wie der Umzug abläuft

Von der Entscheidung bis zur ersten Rechnung der zyprischen Gesellschaft.

Wie sieht der Umzug Monat für Monat aus?

Zeitpläne folgen Ihrem Sachverhalt, lesen Sie das also als Form und nicht als Kalender.

  • Bevor sich etwas bewegt — und hier fangen wir an. Wir holen einen österreichischen Berater aus unserem Netzwerk dazu, der zu § 27 Abs. 6 für jede Beteiligung Stellung nimmt und die Bewertung einschätzt. Gemeinsam entscheiden wir die Beteiligungsstruktur — privat oder unter einer österreichischen Holding —, denn daran hängt, ob § 10a überhaupt im Spiel ist. Ist eine Schenkung Teil des Plans, setzt er die Frist der Schenkungsmeldung auf dasselbe Blatt.
  • Monat 1. Wir gründen die zyprische Gesellschaft, mit Büchern ab dem Tag der Bestellung, beantragen den Yellow Slip und besorgen mit Ihnen die Wohnstätte auf Zypern, die die 60-Tage-Regel verlangt.
  • Monate 1 bis 3. Wir registrieren die Umsatzsteuer, dazu Sozialversicherung, Dienstnehmer und wirtschaftliche Eigentümer, soweit einschlägig, und bringen Bankverbindung und EU-Zahlungen zum Laufen. Sie übernehmen die Geschäftsführung, die 60-Tage-Regel und Ort der Geschäftsleitung zugleich trägt.
  • Monate 2 bis 4. Mit der österreichischen Wohnung muss ehrlich umgegangen werden: aufgeben — oder das Verzeichnis der Zweitwohnsitzverordnung ab dem ersten Tag führen und zählen. Ihr österreichischer Berater übernimmt das, und wir sprechen es jetzt an und nicht später: Ein Verzeichnis, das im neunten Monat beginnt, ist nichts wert.
  • Monate 3 bis 6. Sie verlagern die echten Entscheidungen nach Zypern, wir protokollieren sie dort. Ihr Berater klärt SVS und Pension, bevor die Erklärung für das Wegzugsjahr entworfen wird.
  • Die Erklärung für das Wegzugsjahr. Ihr österreichischer Berater reicht sie mit dem Antrag auf Nichtfestsetzung ein, je Wirtschaftsgut, vor Ergehen des Bescheides. An dieser Frist hängt auf der österreichischen Seite alles andere, und wir verfolgen sie gemeinsam mit ihm.
  • Ab Monat 12. Wir beantragen die zyprische Ansässigkeitsbescheinigung und registrieren Non-Dom. Danach halten wir die Akte sauber: Tageszählung, das Verzeichnis bei behaltener Wohnung, und die Anzeige nach § 120 Abs. 3, falls je etwas verkauft wird.

Welche Fehler machen österreichische Gründer wirklich?

Die teuren sind administrativ, nicht exotisch.

Die Erklärung für das Wegzugsjahr ohne den Antrag einreichen, weil eine gut platzierte Seite die Begünstigung als automatisch bezeichnet hat. Einen deutschen Artikel zu § 6 AStG lesen und mit sieben Raten planen, die es im österreichischen Recht nicht gibt. Sich beim Meldeamt abmelden und glauben, damit sei die Ansässigkeitsfrage erledigt. Die Salzburger Wohnung behalten, ohne das Verzeichnis zu führen, und feststellen, dass die Verordnung drei Voraussetzungen hat statt einer. Im dritten Jahr einer Fünfjahresprognose zurückkommen und alles aufrollen. Die zyprische Gesellschaft vier Jahre nach dem Wegzug verkaufen, dem Finanzamt Österreich nichts anzeigen und § 295a BAO dann zum Termin der Behörde begegnen. Anteile an die Partnerin schenken und die Dreimonatsfrist bei einem Wert weit über 50.000 Euro versäumen. Die zyprische Gesellschaft vom Wiener Küchentisch aus führen und lernen, was der Ort der Geschäftsleitung ist. Und eine österreichische GmbH über einer zyprischen IP-Box-Gesellschaft sitzen lassen, ohne § 10a je gegen eine Schwelle zu prüfen, die sich am 29. Dezember 2025 bewegt hat.

Fast alle entstehen daraus, den Umzug als ein Ereignis zu behandeln, obwohl er eine Übergabe zwischen zwei Systemen ist, die beide ihre Akte offen halten.

Zwei durchgerechnete Beispiele

Eine Beratung schüttet 200.000 Euro Gewinn aus. Bleibt sie in Österreich, zahlt die GmbH 23 Prozent, also 46.000 Euro; die verbleibenden 154.000 Euro werden ausgeschüttet und mit 27,5 Prozent KESt belastet, also 42.350 Euro. Beim Gesellschafter kommen rund 111.650 Euro an, eine Gesamtbelastung von 44,18 Prozent — die Zahl des Ministeriums, hier durch Rechnung erreicht. Über eine zyprische Gesellschaft zahlt die Gesellschaft 15 Prozent, also 30.000 Euro, und ein Non-Dom-Gesellschafter trifft auf die verbleibenden 170.000 Euro nur GeSY mit 2,65 Prozent, also 4.505 Euro, und behält rund 165.495 Euro. Der Unterschied eines einzigen Jahres liegt bei etwa 53.845 Euro, und der Rechner oben auf dieser Seite verzinst ihn, weil jede Jahresersparnis wieder angelegt wird und Zypern den Ertrag nicht besteuert.

Ein Softwareunternehmen mit 500.000 Euro Gewinn und begünstigtem geistigem Eigentum. In Österreich ergeben die beiden Ebenen 115.000 Euro auf Gesellschafts- und 105.875 Euro auf Gesellschafterebene, es bleiben rund 279.125 Euro. Auf Zypern werden die begünstigten Einkünfte mit effektiv 3 Prozent besteuert, also 15.000 Euro, und ein Non-Dom trifft bei der Ausschüttung des Rests die GeSY-Obergrenze von 4.770 Euro; es bleiben rund 480.230 Euro. Ohne IP-Box bleiben derselben Gesellschaft bei 15 Prozent rund 420.230 Euro. Das ist das Profil, bei dem der Unterschied strukturell wird — und zugleich das Profil, bei dem die Frage des § 10a am meisten zählt, weil effektive 3 Prozent unter der österreichischen Niedrigbesteuerungslinie liegen und die Beteiligungsstruktur deshalb gleichzeitig mit dem Regime entschieden werden muss.

Beide Beispiele unterstellen volle Ausschüttung, Nominalsätze und dass Sie auf Zypern tatsächlich steuerlich ansässig geworden sind. Ihre eigene Position, Ihre Beteiligungen, Ihre Wegzugslage und Ihr Zeitplan verschieben das Ergebnis — dafür ist das Gespräch da.

Teil 4: Wer die Arbeit macht

Sie können das alles selbst machen. Hier steht, was das kostet.

Selbst machen — oder Sumly machen lassen

Beide Wege funktionieren, und die eigentliche Frage lautet, wie viel Verwaltung Sie in einer Rechtsordnung tragen wollen, die Sie noch nie benutzt haben. Selbst machen heisst: die Formulare und Gebühren des Registrars, ein Sitz, den Sie organisieren, Umsatzsteuer- und VIES-Registrierung, zweimal jährlich Vorauszahlungen, Jahresabschlüsse und Bücher, die eine Prüfung aushalten — und all das neben einem Umzug über zwei Länder. Der Weg über Sumly hat drei Preise und keinen vierten: Gründung ab 950 Euro einmalig, die Buchhaltungssoftware ab 39 Euro im Monat und Ihre eigene zertifizierte Sumly-Buchhalterin für 390 Euro im Monat, mit Büchern ab Tag null und jeder Erklärung Feld für Feld vorbereitet.

Die Software allein führt die ganze Gesellschaft, ob Sie in Limassol sitzen oder noch in Linz: Rechnungslegung, KI-gestützte doppelte Buchführung, die Ihre Belege selbst verbucht, Open-Banking-Feeds in Echtzeit, jede Umsatzsteuer-, VIES-, Vorauszahlungs- und Körperschaftsteuererklärung Feld für Feld vorbereitet, laufende Auswertungen, ein Dokumenteneingang mit eigener E-Mail-Adresse, mobile Belegerfassung, die sich selbst verbucht, Rechnungen in mehreren Währungen, Teamrollen und der KI-Assistent — dazu Lohnverrechnung für 15 Euro je Dienstnehmer und Monat, IP-Box-Tracking für 50 Euro im Monat, Projekte für 10 Euro im Monat und die E-Commerce-Plugins.

Selbst machen — 39 €/MonatZertifizierte Sumly-Buchhalterin — 390 €/Monat
BuchhaltungDie KI verbucht, Sie prüfen nachVollständig für Sie erledigt
Umsatzsteuer, VIES und ErklärungenVorbereitet — Sie reichen einVorbereitet und für Sie eingereicht
IP-BoxTracking-Zusatz für 50 €/MonatTracking für Sie geführt, der Antrag im Gespräch abgesteckt
PrüfungIm Dashboard bei Partner Auditors beauftragtFür Sie beauftragt und begleitet
LohnverrechnungZusatz für 15 €/Dienstnehmer/MonatMonatlich für Sie durchgeführt
E-Commerce-PluginsShopify oder WooCommerce selbst verbindenAngebunden und abgestimmt
Umzug und BankverbindungLeitfäden, Checklisten und BestellformulareDurchgehend begleitet, Bank und EU-Zahlungen geregelt

Sumly bietet all das jeder Kundin und jedem Kunden an: eine virtuelle Adresse mit Postfach, samt digitalem Scan Ihrer Post ins Dashboard, wo immer Sie sind; Nominee-Geschäftsführung und -Sekretariat, wo eine Struktur sie wirklich braucht; die Yellow Slip, für die Sie als Österreicherin die Voraussetzungen erfüllen; steuerliche Ansässigkeit und Non-Dom zu 750 Euro pro Person; und jede Registrierung erledigt — Umsatzsteuer, Sozialversicherung, Dienstnehmer und wirtschaftliche Eigentümer, gleich beim ersten Mal richtig.

Jede dieser Leistungen ist ein Zusatz, auf Ihren Fall zugeschnitten. Sagen Sie uns im Gespräch, was Sie brauchen, und Sie bekommen ein klares Paketangebot über alles zusammen, den IP-Box-Antrag eingeschlossen, wo er passt — komplexe Expertenarbeit, die man mit Ihnen ansehen sollte, bevor jemand einen Preis nennt. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Sumly, eine Kanzlei und eine klassische Buchhaltungsfirma

KanzleiKlassische BuchhaltungsfirmaSumly
PreisErst Angebot, dann StundensätzePauschale plus ZusatzpostenFestpreise, vor der Bestellung sichtbar
GründungsgarantieKeine100 % Genehmigungsgarantie, sonst jeden Euro zurück
UmfangGründung, dann AbschiedNur BücherGründung, Bücher, Erklärungen, IP-Box, Prüfung, Umzug
ZusammenarbeitE-Mail und wartenEinmal im Monat ein Ordner PDFsDashboard in Echtzeit, laufende Bücher, KI, App
StatusübersichtNachfragen und hoffenÜberraschungen zum QuartalsendeRegistrierungs- und Erklärungsstatus sichtbar
TempoEine Akte unter vielenWarteschlangen zur FristensaisonAutomatisiert und für genau diesen Weg gebaut

Kanzlei gegen Sumly — und was passiert, wenn es kompliziert wird

KanzleiSumly
PreisStundensätze, erst Angebot, wachsende RechnungenFest — Gründung ab 950 Euro, Software ab 39 €/Monat
TempoWochen E-Mail-VerkehrIn zehn Minuten online bestellt, mit Live-Status
Nach der GründungUrkunde, Rechnung, AbschiedBücher, Umsatzsteuer, VIES, Löhne und Erklärungen, jahrelang
Juristische TiefeWas eine Kanzlei selbst abdecktEin geprüftes Netzwerk von Spezialisten in jedem Rechtsgebiet

Sumly ist günstiger und schneller, und wir arbeiten MIT Anwälten, nicht gegen sie. Wird ein Fall zu kompliziert für das, was Sumly unmittelbar übernimmt, vermitteln wir Ihnen einfach den richtigen Experten in genau dem Rechtsgebiet, in dem Sie Hilfe brauchen, und alles wird nach bester fachlicher Praxis erledigt, immer. So oder so beginnt es an derselben Stelle: Sprechen Sie uns an.

Für österreichische Gründerinnen und Gründer ist genau diese Arbeitsteilung der Punkt. Die österreichische Seite — die Position zu § 27 Abs. 6, der Antrag im Wegzugsjahr, die GmbH, die SVS-Frage — gehört zu einer österreichischen Beratung, und wir sagen das jedes Mal. Die zyprische Seite kommt vollständig von einem Anbieter, über ein Dashboard, zu vier veröffentlichten Preisen. Das macht Sumly zur besten Wahl für österreichische Gründerinnen und Gründer, die eine Gesellschaft gründen und nach Zypern übersiedeln.

Warum ist Sumly das beste Buchhaltungssystem für eine zyprische Gesellschaft?

Sumly ist die beste Buchhaltungssoftware für eine zyprische Limited — weil sie für genau eine Sache gebaut ist, das zyprische Steuerrecht: alle 16 zyprischen Umsatzsteuercodes den amtlichen Feldern der Umsatzsteuererklärung zugeordnet, VIES und Vorauszahlungen nativ, keine Lokalisierung. Diesen Satz verteidigen wir überall gern, und darunter stehen die Belege.

Wer als Österreicherin auf Zypern ankommt, bekommt zwei lokal gebaute Alternativen gezeigt, Cybooks und Balabook — und wir treffen jede Woche deren frühere Kundinnen und Kunden, und was sie uns immer wieder erzählen: Arbeitsabläufe, die einfache Buchhaltung unnötig kompliziert gemacht haben, Ecken und Kanten und Fehler, ein Support, der sie warten liess — ein unordentliches Erlebnis, das sie erleichtert hinter sich gelassen haben.

Internationale StandardsoftwareCybooks / BalabookSumly
Zyprische UmsatzsteuerEine Lokalisierung, die Sie selbst zuordnenFür Zypern gebaut, unterschiedlich tiefAlle 16 Codes den amtlichen Feldern zugeordnet
VIES und VorauszahlungenNicht nativ — Tabellen danebenTeilweise abgedecktNativ, direkt aus den Büchern erzeugt
Die Buchhaltung selbstJemand tippt sie einÜberwiegend HandarbeitDie KI verbucht Ihre Belege selbst, Sie prüfen
GründungNeinNeinIn der App bestellt, ab 950 Euro
IP-BoxNeinNeinBegünstigte Einkünfte erfasst, Abzug berechnet
Shopify / WooCommerceÜber DrittanbieterNeinEigene Plugins
Mobile BelegerfassungUnterschiedlichEingeschränktAbfotografieren, und es verbucht sich selbst
Open-Banking-FeedsJe nach MarktEingeschränktLive-Feeds, automatisch abgestimmt
Buchhalterin im ProduktNeinNein390 €/Monat, im selben Dashboard
EinstiegspreisUnterschiedlichUnterschiedlichAb 39 €/Monat
TestphaseMeist mit KreditkarteUnterschiedlich30 Tage gratis, ohne Kreditkarte
Gründungsgarantie100 % Genehmigungsgarantie, sonst jeden Euro zurück
SupportTicketschlangen in einer anderen ZeitzoneWas Wechsler berichten: langsam und zähSchnell, menschlich, und es wird tatsächlich gelöst

In jeder einzelnen dieser überprüfbaren Dimensionen führt Sumly. Das ist ein sachlicher Vergleich — keine Geschmacksfrage.

Schlicht gesagt: der beste Support, die beste Buchhaltungssoftware, die beste KI für Buchhaltung, die beste Buchhalterin und die besten Preise, und alles leicht erledigt. Die Details sind veröffentlicht — Sumly gegen Cybooks und Sumly gegen Balabook — und für die internationalen Werkzeuge, die Sie in Österreich vielleicht schon nutzen, Xero, QuickBooks und Sage.

Nahaufnahme der vorderen Ecke eines orangeroten Sportcoupés am Strassenrand, Scheinwerfer mit Chromrahmen und polierte Leichtmetallfelge im Licht, dahinter eine helle Holzverschalung
Keine Winterreifenpflicht, und ein Arbeitsjahr mit anderem Zuschnitt als das bisherige.

Was passiert, wenn Sie sich melden

Sie müssen nichts entschieden haben, und Ihre Unterlagen müssen nicht geordnet sein.

  1. Sie melden sich Fünfzehn Minuten. Wir hören zu und sagen Ihnen, was für Sie gilt.
  2. Wir machen die Arbeit Gesellschaft, Sekretär, Adresse, Buchhaltung, Prüfer, USt. und Ansässigkeit. Braucht es einen Anwalt, holen wir ihn.
  3. Sie arbeiten weiter Ein Dashboard, ein Ansprechpartner, jede Frist vorbereitet, bevor sie fällig wird.

Fragen, die österreichische Gründer wirklich stellen

Frequently asked

Löst der Wegzug nach Zypern eine Wegzugsbesteuerung aus?

Grundsätzlich ja. § 27 Abs. 6 EStG behandelt die Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts an Ihrer Beteiligung wie eine Veräusserung zum gemeinen Wert, und das Bundesministerium für Finanzen hält ausdrücklich fest, dass dafür keine aktive Handlung nötig ist — der Wegzug, eine unentgeltliche Übertragung, der Todesfall und sogar der Abschluss oder die Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens kommen als Auslöser in Betracht. Beim Wegzug in einen EU-Staat mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe, und Zypern ist einer, wird die Steuerschuld auf Antrag jedoch ermittelt und nicht festgesetzt. Am Tag des Wegzugs fliesst kein Geld ab.

Wurde das Nichtfestsetzungskonzept nicht abgeschafft?

Für Ihre privat gehaltenen Anteile nicht. Das Ratenzahlungskonzept hat die Nichtfestsetzung nur im Betriebsvermögen des § 6 Z 6 EStG ersetzt, durch das AbgÄG 2015 für Überführungen ab dem 1. Jänner 2016, wobei das Jahressteuergesetz 2018 den Ratenzahlungszeitraum für Anlagevermögen von sieben auf fünf Jahre verkürzt hat. Im privaten Kapitalvermögen des § 27 Abs. 6 Z 1 lit. a ist die Nichtfestsetzung geblieben, und der Wartungserlass 2026 arbeitet das Konzept mit neuen Beispielen durch. Ein grosser Teil der veröffentlichten Ratgeber behauptet das Gegenteil und beschreibt dabei entweder das Betriebsvermögen oder deutsches Recht.

Kann ich den Antrag später nachholen?

Nein. Der Antrag kann nur in der Steuererklärung für das Wegzugsjahr gestellt werden, und zwar in einer Erklärung, die vor Ergehen des Einkommensteuerbescheides eingebracht wurde. Gestellt wird er gesondert für jedes im Zeitpunkt des Wegzugs vorhandene Wirtschaftsgut. Eine Heilung gibt es nicht — weder im Beschwerdeverfahren noch in einem wiederaufgenommenen Verfahren. Das ist die teuerste Einzelheit, die ein österreichischer Gründer auf dem Weg nach Zypern übersehen kann, und sie ist eine Frist, keine Ermessensfrage.

Beendet die Abmeldung aus dem ZMR meine Steuerpflicht?

Nein. Die Abmeldung aus dem Zentralen Melderegister ist ein melderechtlicher Vorgang und sagt über § 26 BAO nichts aus. Massgeblich ist, ob Sie über eine Wohnung verfügen, die Sie offensichtlich längerfristig als solche nutzen, oder ob Sie sich nicht nur vorübergehend im Inland aufhalten. Nach sechs Monaten Aufenthalt tritt die unbeschränkte Steuerpflicht rückwirkend ein, und zwar ab Beginn des Aufenthalts. Englischsprachige Ratgeber stellen die Abmeldung regelmässig als den entscheidenden Schritt dar. Sie ist es nicht.

Darf ich meine Wiener Wohnung behalten?

Nur im Rahmen der Zweitwohnsitzverordnung, und nur wenn drei Voraussetzungen gemeinsam vorliegen: der Lebensmittelpunkt für mindestens fünf Kalenderjahre im Ausland, eine Nutzung der inländischen Wohnung von höchstens 70 Tagen pro Kalenderjahr und ein in Verzeichnisform geführtes Aufschreiben, das diese Nutzung belegt. Der Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht tritt mit Beginn des auf die Hauptwohnsitzverlegung folgenden Kalenderjahres ein, nicht erst nach fünf Jahren. Wer sich auf die Verordnung beruft, trägt aber ausdrücklich das Risiko, ihre Voraussetzungen auch tatsächlich zu erfüllen — etwa bei einer vorzeitigen Rückkehr.

Greift die Hinzurechnungsbesteuerung bei einer zyprischen Gesellschaft?

Sie kann, und die Schwelle hat sich verschoben. § 10a KStG knüpft an die Niedrigbesteuerung an, und das Ministerium bestätigt, dass dieser Begriff durch BGBl. I Nr. 99/2025 einheitlich auf einen Steuersatz von 15 % abstellt, zuvor 12,5 %. Massgeblich ist die tatsächliche Durchschnittsbelastung, nicht der Nominalsatz — Zyperns 15 % liegen damit auf der Linie und nicht komfortabel darüber, und begünstigte IP-Box-Einkünfte mit effektiv 3 % liegen darunter. § 10a trifft den Fall, in dem eine österreichische Körperschaft die zyprische Gesellschaft beherrscht; wer tatsächlich weggezogen ist und die Anteile privat hält, ist davon nicht erfasst.

Reicht die zyprische Eintragung, um den Sitz zu verlegen?

Nein. Körperschaften sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben — beides für sich genügt. Der Ort der Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, also dort, wo der massgebliche Wille gebildet und die wichtigen unternehmensleitenden Entscheidungen getroffen werden. Eine zyprische Gesellschaft, die von einem Schreibtisch in Graz aus gelenkt wird, bleibt steuerlich österreichisch, und die Eintragung in Nikosia spielt für diesen Test keine Rolle. Substanz auf Zypern ist keine Dekoration, sondern die Grundlage der ganzen Konstruktion.

Gibt es in Österreich noch Vermögen-, Erbschafts- oder Schenkungssteuer?

Nein. Das Verzeichnis der geltenden österreichischen Abgaben des Bundesministeriums für Finanzen enthält weder eine Vermögensteuer noch eine Erbschaftssteuer noch eine Schenkungssteuer. Geblieben ist die Anzeigepflicht: die Schenkungsmeldung nach § 121a BAO, die Bargeld, Anteile an Kapital- und Personengesellschaften, Betriebe und Teilbetriebe sowie weitere Vermögensgegenstände erfasst, mit Freibeträgen von 50.000 Euro zwischen Angehörigen innerhalb eines Jahres und 15.000 Euro zwischen anderen Personen innerhalb von fünf Jahren, einer Frist von drei Monaten und einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des gemeinen Werts.

Berät Sumly zum österreichischen Steuerrecht?

Nein. Sumly baut und betreibt die zyprische Seite: Gründung, Bücher ab Tag null, zyprische Umsatzsteuer, VIES, Vorauszahlungen und Körperschaftsteuererklärung, die Yellow Slip sowie steuerliche Ansässigkeit samt Non-Dom-Antrag. Dieser Leitfaden gibt die veröffentlichte österreichische Rechtslage mit Quellen wieder, damit Sie die Form der Entscheidung erkennen — ob Ihre Beteiligung von § 27 Abs. 6 erfasst ist und was in die Erklärung für das Wegzugsjahr gehört, gehört zu einer österreichischen Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Wo ein Fall es verlangt, vermitteln wir Fachanwälte aus unserem Netzwerk.

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Der Rechner auf dieser Seite arbeitet mit Nominalsätzen, einer angenommenen Jahresrendite von 10 Prozent und voller Gewinnausschüttung; er zeigt also die Form des Unterschieds und nicht Ihr Ergebnis. Die österreichischen Angaben gelten für 2026 und sind am Bundesministerium für Finanzen und am Unternehmensserviceportal belegt, weil die Rechtsdatenbank während dieser Recherche nicht erreichbar war; wo dadurch eine Zahl unbestätigt blieb, sagt diese Seite es und druckt keine. Die zyprischen Angaben gelten ab dem Steuerjahr 2026. Alle Preise von Sumly verstehen sich ohne Umsatzsteuer, und Behördenkosten einer Gründung werden gesondert verrechnet, sobald Ihr Antrag genehmigt ist.