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Ein Antrag entscheidet über die Wegzugsbesteuerung.

Eine zyprische Firma zahlt 15 %, und mit Non-Dom-Status zahlen Sie keine Steuer auf Dividenden. Österreich behandelt Ihre Anteile beim Wegzug als verkauft und schiebt diese Steuer nur auf, wenn Sie es in der richtigen Steuererklärung beantragen. Danach richten wir den Umzug aus.

  • Festpreise
  • Prüfung vor der Zahlung
  • Ein Team für die Zypern-Seite
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Österreichs 44,18 %, im Vergleich.

Das Unternehmensserviceportal des Bundes beziffert die Gesamtsteuer auf ausgeschüttete Gewinne einer GmbH mit 44,18 %. Stellen Sie Ihren eigenen Gewinn ein.

€200.000
In Österreich
Unternehmenssteuern
−€46.000
Steuer auf Dividenden
−€42.350
Ihnen bleibt
€111.650
In Zypern
Unternehmenssteuern
−€30.000
GeSY auf Dividenden
−€4.505
Ihnen bleibt
€165.495

Mehr für Sie+€53.845pro Jahr

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Österreich: 23 % Körperschaftsteuer, dann 27,5 % Kapitalertragsteuer auf Dividenden, endbesteuert. Zusammen sind das 44,18 %, die Zahl, die das Unternehmensserviceportal für eine GmbH nennt, die ihren Gewinn ausschüttet.

Spitzensätze für Gründer, die den Gewinn als Dividende entnehmen und in Zypern mit Non-Dom-Status steuerlich ansässig sind. Ihre eigenen Zahlen weichen ab. Eine Veranschaulichung, keine Steuerberatung.

Was Österreich offen hält.

Die Wegzugsregeln greifen am Tag des Umzugs und enden nicht mit der Landung. Klären Sie diese Punkte mit einem Steuerberater, bevor die Steuererklärung für das Wegzugsjahr eingereicht wird.

  • Am Tag des Wegzugs zahlen Sie nichts

    Österreich behandelt Ihre Anteile beim Wegzug so, als hätten Sie sie zum Marktwert verkauft, obwohl nichts verkauft wird. Weil Zypern in der EU liegt, wird die Steuer berechnet, aber erst beim tatsächlichen Verkauf eingehoben, sofern Sie das beantragen.
  • Ein Antrag, eine Chance

    Den Antrag auf Nichtfestsetzung stellen Sie in der Steuererklärung für das Jahr des Umzugs, für jede Beteiligung einzeln, bevor der Bescheid ergeht. Fehlt er, lässt sich das nicht mehr reparieren, auch nicht mit einer Beschwerde. Achten Sie darauf, dass Ihr Steuerberater ihn stellt.
  • Ihr Akt bleibt offen

    Verkaufen Sie die Anteile später oder ziehen Sie in ein Land außerhalb der EU weiter, rollt Österreich die Steuer für Ihr Wegzugsjahr wieder auf. Das müssen Sie dem Finanzamt selbst melden. Auch eine Schenkung an die Familie schließt den Akt nicht.
  • Abmelden heißt nicht weggezogen

    Die Abmeldung Ihres Wohnsitzes beendet Ihre Steuerpflicht in Österreich nicht. Sind Sie sechs Monate in Österreich, sind Sie wieder steuerpflichtig, rückwirkend ab dem ersten Tag dieses Aufenthalts. Behalten Sie eine Wohnung, brauchen Sie fünf Jahre im Ausland, höchstens 70 Nutzungstage im Jahr und ein schriftliches Verzeichnis.
  • Die Firma muss von Zypern aus geführt werden

    Eine von Österreich aus geführte zyprische Firma zahlt österreichische Steuern. Beherrscht eine österreichische Gesellschaft sie, kann Österreich ihren Gewinn besteuern, wenn sie als niedrig besteuert gilt. Die Grenze liegt jetzt bei 15 %, genau beim zyprischen Satz. Halten Sie die Anteile nach dem Wegzug selbst, gilt das nicht.
  • Schenkungen in der Familie melden

    Österreich hat keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer. Schenkungen von Anteilen, Geld oder einem Betrieb über 50.000 Euro im Jahr unter Angehörigen, oder 15.000 Euro in fünf Jahren unter anderen, müssen Sie aber binnen drei Monaten melden. Sonst droht eine Strafe bis 10 % des Werts.

Was Sie auf Zypern bekommen.

Ein fester Satz, keine Mindeststeuer im Verlustjahr, und mit Non-Dom-Status 17 Jahre lang keine Steuer auf Dividenden.

Körperschaftsteuer
15 %
Ein fester Satz, ohne Gewerbesteuer.
Steuer auf Dividenden
0 %
Mit Non-Dom-Status, bis zu 17 Jahre lang.
Tage im Jahr für die Ansässigkeit
60
Nach der 60-Tage-Regel, mit Wohnung und Firma hier.
Vermögen- oder Erbschaftsteuer
0
Zypern erhebt keine von beiden.
  • Als österreichischer Staatsbürger sind Sie EU-Bürger und brauchen kein Visum. Sie melden sich mit dem Yellow Slip an, den wir gemeinsam mit Ihnen beantragen.
  • Die Führung Ihrer eigenen zyprischen Firma zählt für die 60-Tage-Regel. Echte Entscheidungen auf Zypern zeigen Österreich zugleich, dass die Firma von hier aus geführt wird.
  • Halten Sie die zyprischen Anteile selbst, greift die österreichische Niedrigsteuerregel nicht. Steht eine österreichische Holding darüber, entscheiden Sie Struktur und IP-Box mit 3 % gemeinsam.
  • Ein Onlineshop verkauft weiter in der ganzen EU, mit zyprischer UID-Nummer und einer einzigen Erklärung für Verkäufe an Private in anderen Ländern.

Der Umzug, in der richtigen Reihenfolge.

Die Zeiten hängen von Ihrem Fall ab. Auf österreichischer Seite hängt alles an der Steuererklärung für das Wegzugsjahr.

  1. Zuerst

    Die Wegzugsbesteuerung planen

    Ein Steuerberater in Österreich prüft jede Ihrer Beteiligungen und entscheidet mit Ihnen, ob eine österreichische Holding über der zyprischen Firma bleibt. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen einen.

  2. Monat 1Machen wir

    Die zyprische Firma gründen

    Wir tragen sie mit Steuer-, UID- und VIES-Nummer ein. Ihre Buchhaltung läuft ab dem Tag der Bestellung.

  3. Monat 1 bis 3Machen wir

    Yellow Slip und Wohnung

    Wir beantragen Ihren Yellow Slip gemeinsam mit Ihnen. Sie mieten oder kaufen die Wohnung auf Zypern, die die 60-Tage-Regel verlangt.

  4. Monat 2 bis 4

    Wohnung aufgeben oder Verzeichnis führen

    Geben Sie Ihre Wohnung in Österreich auf, oder behalten Sie sie nach der Zweitwohnsitzverordnung und notieren Sie ab dem ersten Tag jeden Nutzungstag. Ein Verzeichnis, das erst im neunten Monat beginnt, ist nichts wert.

  5. Monat 3 bis 6

    Die Firma von Zypern aus führen

    Treffen Sie die Entscheidungen der Firma auf Zypern und halten Sie sie hier fest. Ihr Steuerberater klärt Sozialversicherung und Pension, bevor die Steuererklärung entsteht.

  6. Erklärung Wegzugsjahr

    Die Nichtfestsetzung beantragen

    Ihr Steuerberater reicht die Steuererklärung für das Jahr des Umzugs mit dem Antrag ein, für jede Beteiligung einzeln, bevor der Bescheid ergeht.

  7. Ab Monat 12Machen wir

    Ansässigkeit und Non-Dom

    Wir melden Ihre steuerliche Ansässigkeit auf Zypern und den Non-Dom-Status an und behalten Ihre Tage und zyprischen Fristen im Blick.

Was österreichische Gründer zuerst fragen.

Wir übernehmen die Zypern-Seite. Die Regeln in Ihrem Herkunftsland klären Sie mit einem Steuerberater dort. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen einen.

Am Tag des Wegzugs nicht, wenn Sie den Antrag stellen. Österreich behandelt Ihre Anteile beim Umzug als zum Marktwert verkauft, ohne dass Sie etwas tun müssen. Weil Zypern in der EU liegt, wird die Steuer berechnet, aber erst beim tatsächlichen Verkauf eingehoben. Den Antrag stellen Sie in der Steuererklärung für das Jahr des Umzugs.

Dann ist die Steuer fällig, und Sie können das später nicht mehr reparieren. Der Antrag zählt nur in der Erklärung für das Jahr des Umzugs, eingereicht vor dem Bescheid, und für jede Beteiligung einzeln. Wer schreibt, die Nichtfestsetzung sei abgeschafft oder es gebe nur Raten, meint Betriebsvermögen oder deutsches Recht, nicht privat gehaltene Anteile.

Wenn Sie in Österreich keine Wohnung mehr haben, die Sie nutzen, und sich dort nicht sechs Monate aufhalten. Die Abmeldung ist eine Formsache und beendet die Steuerpflicht nicht allein. Sind Sie sechs Monate in Österreich, sind Sie wieder mit Ihrem gesamten Einkommen steuerpflichtig, rückwirkend ab dem ersten Tag des Aufenthalts.

Ja, nach der Zweitwohnsitzverordnung, wenn drei Dinge zusammen zutreffen. Ihr Lebensmittelpunkt liegt mindestens fünf Kalenderjahre im Ausland, Sie nutzen die Wohnung höchstens 70 Tage im Jahr, und ein schriftliches Verzeichnis belegt diese Tage. Dann sind Sie ab dem Jahr nach dem Umzug nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Ziehen Sie vor Ablauf der fünf Jahre zurück, fällt das weg.

Sie können sie behalten, ihre Geschäftsleitung nach Zypern verlegen oder sie abwickeln und auf Zypern neu starten. Verlegen Sie nur die Geschäftsleitung, ist sie in beiden Ländern ansässig, weil der Sitz sie österreichisch hält. Für die meisten ist eine neue zyprische Firma am saubersten. Planen Sie den Zeitpunkt, denn Ihre Anteile werden beim Wegzug bewertet, und der Antrag gehört in die Erklärung dieses Jahres.

Das kann sein. Österreich kann den Gewinn einer niedrig besteuerten ausländischen Firma im Inland besteuern. Seit 2026 liegt diese Niedrigsteuergrenze bei 15 %, gemessen an der tatsächlich gezahlten Steuer. Zypern liegt also genau auf der Linie, IP-Box-Einkünfte mit 3 % darunter. Die Regel greift aber nur, wenn eine österreichische Gesellschaft die zyprische Firma beherrscht. Sind Sie weggezogen und halten die Anteile selbst, greift sie nicht.

Nein. Nach der 60-Tage-Regel sind Sie auf Zypern steuerlich ansässig mit 60 Tagen im Jahr hier, einer gemieteten oder eigenen Wohnung, einer Tätigkeit auf Zypern und höchstens 183 Tagen in einem anderen Land. Die Führung Ihrer eigenen zyprischen Firma kann als Tätigkeit zählen.

Ja, und Österreich hat keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer. Schenkungen über 50.000 Euro im Jahr unter Angehörigen, oder 15.000 Euro in fünf Jahren unter anderen, müssen Sie aber binnen drei Monaten melden, sonst droht eine Strafe bis 10 % des Werts. Eine Schenkung von Anteilen an jemanden im Ausland kann zudem die Wegzugsbesteuerung auslösen. Planen Sie beides gemeinsam.

EU-Regeln stimmen sie zwischen den beiden Ländern ab. Die Details haben wir nicht recherchiert, deshalb nennen wir hier keine Zahlen. Finanziell kann es so viel ausmachen wie die Steuer. Fragen Sie einen österreichischen Berater zu Sozialversicherung und Pension, bevor die Erklärung für das Wegzugsjahr eingereicht wird. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen einen.

Planen Sie den Umzug mit uns.

Sagen Sie uns, was Ihnen gehört und wann Sie umziehen möchten. Wir sagen Ihnen, was gilt, was es kostet und was zuerst kommt.

  • Welche Regeln Sie zu Hause betreffen
  • Die richtige Reihenfolge
  • Ein Festpreis für die Zypern-Seite

30 Minuten, per Video, kostenlos

Ihr Umzug, ein Partner.

Firma, Aufenthalt und Buchhaltung, von einem Team zu Festpreisen.

What can we help with?

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