Ein Antrag entscheidet über die Wegzugsbesteuerung.
Eine zyprische Firma zahlt 15 %, und mit Non-Dom-Status zahlen Sie keine Steuer auf Dividenden. Österreich behandelt Ihre Anteile beim Wegzug als verkauft und schiebt diese Steuer nur auf, wenn Sie es in der richtigen Steuererklärung beantragen. Danach richten wir den Umzug aus.
- Festpreise
- Prüfung vor der Zahlung
- Ein Team für die Zypern-Seite
Österreichs 44,18 %, im Vergleich.
Das Unternehmensserviceportal des Bundes beziffert die Gesamtsteuer auf ausgeschüttete Gewinne einer GmbH mit 44,18 %. Stellen Sie Ihren eigenen Gewinn ein.
- Unternehmenssteuern
- −€46.000
- Steuer auf Dividenden
- −€42.350
- Ihnen bleibt
- €111.650
- Unternehmenssteuern
- −€30.000
- GeSY auf Dividenden
- −€4.505
- Ihnen bleibt
- €165.495
Mehr für Sie+€53.845pro Jahr
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Österreich: 23 % Körperschaftsteuer, dann 27,5 % Kapitalertragsteuer auf Dividenden, endbesteuert. Zusammen sind das 44,18 %, die Zahl, die das Unternehmensserviceportal für eine GmbH nennt, die ihren Gewinn ausschüttet.
Spitzensätze für Gründer, die den Gewinn als Dividende entnehmen und in Zypern mit Non-Dom-Status steuerlich ansässig sind. Ihre eigenen Zahlen weichen ab. Eine Veranschaulichung, keine Steuerberatung.
Was Österreich offen hält.
Die Wegzugsregeln greifen am Tag des Umzugs und enden nicht mit der Landung. Klären Sie diese Punkte mit einem Steuerberater, bevor die Steuererklärung für das Wegzugsjahr eingereicht wird.
Am Tag des Wegzugs zahlen Sie nichts
Österreich behandelt Ihre Anteile beim Wegzug so, als hätten Sie sie zum Marktwert verkauft, obwohl nichts verkauft wird. Weil Zypern in der EU liegt, wird die Steuer berechnet, aber erst beim tatsächlichen Verkauf eingehoben, sofern Sie das beantragen.Ein Antrag, eine Chance
Den Antrag auf Nichtfestsetzung stellen Sie in der Steuererklärung für das Jahr des Umzugs, für jede Beteiligung einzeln, bevor der Bescheid ergeht. Fehlt er, lässt sich das nicht mehr reparieren, auch nicht mit einer Beschwerde. Achten Sie darauf, dass Ihr Steuerberater ihn stellt.Ihr Akt bleibt offen
Verkaufen Sie die Anteile später oder ziehen Sie in ein Land außerhalb der EU weiter, rollt Österreich die Steuer für Ihr Wegzugsjahr wieder auf. Das müssen Sie dem Finanzamt selbst melden. Auch eine Schenkung an die Familie schließt den Akt nicht.Abmelden heißt nicht weggezogen
Die Abmeldung Ihres Wohnsitzes beendet Ihre Steuerpflicht in Österreich nicht. Sind Sie sechs Monate in Österreich, sind Sie wieder steuerpflichtig, rückwirkend ab dem ersten Tag dieses Aufenthalts. Behalten Sie eine Wohnung, brauchen Sie fünf Jahre im Ausland, höchstens 70 Nutzungstage im Jahr und ein schriftliches Verzeichnis.Die Firma muss von Zypern aus geführt werden
Eine von Österreich aus geführte zyprische Firma zahlt österreichische Steuern. Beherrscht eine österreichische Gesellschaft sie, kann Österreich ihren Gewinn besteuern, wenn sie als niedrig besteuert gilt. Die Grenze liegt jetzt bei 15 %, genau beim zyprischen Satz. Halten Sie die Anteile nach dem Wegzug selbst, gilt das nicht.Schenkungen in der Familie melden
Österreich hat keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer. Schenkungen von Anteilen, Geld oder einem Betrieb über 50.000 Euro im Jahr unter Angehörigen, oder 15.000 Euro in fünf Jahren unter anderen, müssen Sie aber binnen drei Monaten melden. Sonst droht eine Strafe bis 10 % des Werts.
Was Sie auf Zypern bekommen.
Ein fester Satz, keine Mindeststeuer im Verlustjahr, und mit Non-Dom-Status 17 Jahre lang keine Steuer auf Dividenden.
- Körperschaftsteuer
- 15 %
- Ein fester Satz, ohne Gewerbesteuer.
- Steuer auf Dividenden
- 0 %
- Mit Non-Dom-Status, bis zu 17 Jahre lang.
- Tage im Jahr für die Ansässigkeit
- 60
- Nach der 60-Tage-Regel, mit Wohnung und Firma hier.
- Vermögen- oder Erbschaftsteuer
- 0
- Zypern erhebt keine von beiden.
- Als österreichischer Staatsbürger sind Sie EU-Bürger und brauchen kein Visum. Sie melden sich mit dem Yellow Slip an, den wir gemeinsam mit Ihnen beantragen.
- Die Führung Ihrer eigenen zyprischen Firma zählt für die 60-Tage-Regel. Echte Entscheidungen auf Zypern zeigen Österreich zugleich, dass die Firma von hier aus geführt wird.
- Halten Sie die zyprischen Anteile selbst, greift die österreichische Niedrigsteuerregel nicht. Steht eine österreichische Holding darüber, entscheiden Sie Struktur und IP-Box mit 3 % gemeinsam.
- Ein Onlineshop verkauft weiter in der ganzen EU, mit zyprischer UID-Nummer und einer einzigen Erklärung für Verkäufe an Private in anderen Ländern.
Der Umzug, in der richtigen Reihenfolge.
Die Zeiten hängen von Ihrem Fall ab. Auf österreichischer Seite hängt alles an der Steuererklärung für das Wegzugsjahr.
- Zuerst
Die Wegzugsbesteuerung planen
Ein Steuerberater in Österreich prüft jede Ihrer Beteiligungen und entscheidet mit Ihnen, ob eine österreichische Holding über der zyprischen Firma bleibt. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen einen.
- Monat 1Machen wir
Die zyprische Firma gründen
Wir tragen sie mit Steuer-, UID- und VIES-Nummer ein. Ihre Buchhaltung läuft ab dem Tag der Bestellung.
- Monat 1 bis 3Machen wir
Yellow Slip und Wohnung
Wir beantragen Ihren Yellow Slip gemeinsam mit Ihnen. Sie mieten oder kaufen die Wohnung auf Zypern, die die 60-Tage-Regel verlangt.
- Monat 2 bis 4
Wohnung aufgeben oder Verzeichnis führen
Geben Sie Ihre Wohnung in Österreich auf, oder behalten Sie sie nach der Zweitwohnsitzverordnung und notieren Sie ab dem ersten Tag jeden Nutzungstag. Ein Verzeichnis, das erst im neunten Monat beginnt, ist nichts wert.
- Monat 3 bis 6
Die Firma von Zypern aus führen
Treffen Sie die Entscheidungen der Firma auf Zypern und halten Sie sie hier fest. Ihr Steuerberater klärt Sozialversicherung und Pension, bevor die Steuererklärung entsteht.
- Erklärung Wegzugsjahr
Die Nichtfestsetzung beantragen
Ihr Steuerberater reicht die Steuererklärung für das Jahr des Umzugs mit dem Antrag ein, für jede Beteiligung einzeln, bevor der Bescheid ergeht.
- Ab Monat 12Machen wir
Ansässigkeit und Non-Dom
Wir melden Ihre steuerliche Ansässigkeit auf Zypern und den Non-Dom-Status an und behalten Ihre Tage und zyprischen Fristen im Blick.
Die Zypern-Seite, für Sie erledigt.
Festpreise zzgl. MwSt., vereinbart, bevor es losgeht. Behördengebühren berechnen wir zum Selbstkostenpreis zusätzlich zu unserer Gebühr, sobald Ihr Antrag genehmigt ist.
Ihre Zypern-Firma
Eingetragen mit Steuer-, Umsatzsteuer- und VIES-Nummer, mit Genehmigungsgarantie. Die Buchhaltung läuft ab dem Tag der Bestellung.€950einmaligYellow Slip
Ihre Aufenthaltsregistrierung als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz, gemeinsam mit Ihnen beantragt.€400pro PersonSteuerliche Ansässigkeit und Non-Dom
In Zypern steuerlich ansässig, mit Non-Dom-Status für 0 % Steuer auf Dividenden.€750pro PersonBuchhaltung und Erklärungen
Sumly führt Ihre Bücher und bereitet jede zyprische Erklärung vor.Ab€39pro Monat
Was österreichische Gründer zuerst fragen.
Wir übernehmen die Zypern-Seite. Die Regeln in Ihrem Herkunftsland klären Sie mit einem Steuerberater dort. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen einen.
Planen Sie den Umzug mit uns.
Sagen Sie uns, was Ihnen gehört und wann Sie umziehen möchten. Wir sagen Ihnen, was gilt, was es kostet und was zuerst kommt.
- Welche Regeln Sie zu Hause betreffen
- Die richtige Reihenfolge
- Ein Festpreis für die Zypern-Seite
30 Minuten, per Video, kostenlos
Ihr Umzug, ein Partner.
Firma, Aufenthalt und Buchhaltung, von einem Team zu Festpreisen.