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Die Vermögenssteuer hinter sich lassen.

Die Schweiz besteuert Sie nicht für den Wegzug, und Zug besteuert Firmengewinne mit nur 11,8 %. Zypern gewinnt bei der Dividende und bei der jährlichen Vermögenssteuer. Der Haken ist Ihre Schweizer Firma. Führen Sie sie aus dem Ausland, besteuert die Schweiz ihren Wertzuwachs.

  • Festpreise
  • Prüfung vor der Zahlung
  • Ein Team für die Zypern-Seite
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Der Unterschied entsteht bei der Dividende.

Zug besteuert den Gewinn einer Firma tiefer als Zypern. Der Abstand entsteht, wenn Sie das Geld entnehmen. Stellen Sie Ihren eigenen Gewinn ein.

€200.000
In der Schweiz
Unternehmenssteuern
−€23.600
Steuer auf Dividenden
−€38.808
Ihnen bleibt
€137.592
In Zypern
Unternehmenssteuern
−€30.000
GeSY auf Dividenden
−€4.505
Ihnen bleibt
€165.495

Mehr für Sie+€27.903pro Jahr

Mehr für Sie +€27.903 pro Jahr

Schweiz, modelliert auf den Kanton Zug: 11,8 % Gesamtbelastung auf den Gewinn, wie der Kanton sie nennt, dann 22 % auf Dividenden. Diese 22 % sind unsere eigene Rechnung für eine Beteiligung ab 10 %, mit 70 % der Dividende beim Bund und 50 % in Zug steuerbar, und die jährliche Vermögenssteuer ist nicht enthalten.

Spitzensätze für Gründer, die den Gewinn als Dividende entnehmen und in Zypern mit Non-Dom-Status steuerlich ansässig sind. Ihre eigenen Zahlen weichen ab. Eine Veranschaulichung, keine Steuerberatung.

Was die Schweiz noch verlangt.

Die Schweiz lässt Sie gehen. Ihre Firma und Ihre Vorsorge sind eine andere Frage. Klären Sie diese Punkte vor dem Umzug mit einem Schweizer Berater.

  • Keine Wegzugssteuer für Sie

    Ihre Steuerpflicht endet am Tag des Wegzugs, und Ihre Anteile gelten nicht als verkauft. Gewinne auf privaten Aktien sind in der Schweiz ohnehin steuerfrei, Zypern bringt Ihnen da nichts dazu. Wer seine Anteile kurz vor dem Wegzug umbaut, kann aber Einkommenssteuer auslösen.
  • Der Wertzuwachs Ihrer Firma

    Führen Sie Ihre GmbH oder AG von Zypern aus, besteuert die Schweiz ihre stillen Reserven, also den Wertzuwachs, der nie versteuert wurde. Dazu gehört der selbst geschaffene Firmenwert, der nie in der Buchhaltung stand, bei Inhaberfirmen oft der grösste Teil. Lassen Sie die Firma zuerst bewerten.
  • Aus der Schweiz geführt, dort besteuert

    Eine Firma wird dort besteuert, wo sie tatsächlich geführt wird. Eine zyprische Firma, die aus der Schweiz geleitet wird, zahlt Schweizer Steuern auf ihren ganzen Gewinn, ab dem ersten Franken. In Zug wohnen und über Zypern abrechnen geht also nicht. Sie und die Entscheidungen müssen beide umziehen.
  • Bis zu 15 % auf Dividenden der alten Firma

    Behalten Sie die Schweizer Firma, bleiben von jeder Dividende an Sie bis zu 15 % dauerhaft in der Schweiz. Lösen Sie sie auf, wird der Erlös als Einkommen besteuert, nicht als steuerfreier Kapitalgewinn, mit 35 % Verrechnungssteuer, rückforderbar bis auf 15 %.
  • Die freiwillige AHV steht nicht offen

    Von Zypern aus können Sie nicht freiwillig in die AHV einzahlen, weil Zypern in der EU liegt. Was Sie schon aufgebaut haben, bleibt Ihnen. Zur Pensionskasse holen Sie vor dem Wegzug gesondert Schweizer Rat ein.
  • Der Satz eines ganzen Jahres

    Ihre Steuerpflicht endet am Tag des Wegzugs, aber das letzte Teiljahr wird zum Satz eines vollen Jahreseinkommens besteuert. Ein kurzes, gut bezahltes letztes Jahr kostet mehr, als man denkt.

Wo Zypern vorne liegt.

Keine jährliche Steuer auf den Wert Ihrer Anteile, und mit Non-Dom-Status 17 Jahre lang keine Steuer auf Dividenden.

Körperschaftsteuer
15 %
Ein fester Satz, ohne Gewerbesteuer.
Steuer auf Dividenden
0 %
Mit Non-Dom-Status, bis zu 17 Jahre lang.
Tage im Jahr für die Ansässigkeit
60
Nach der 60-Tage-Regel, mit Wohnung und Firma hier.
Vermögen- oder Erbschaftsteuer
0
Zypern erhebt keine von beiden.
  • Die Schweiz ist nicht in der EU, aber Schweizer Bürger haben dieselbe Freizügigkeit wie EU-Bürger. Sie melden Ihren Wohnsitz mit dem Yellow Slip an, der Anmeldebescheinigung für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, die länger als drei Monate auf Zypern bleiben. Wir beantragen ihn gemeinsam mit Ihnen, einen Anwalt brauchen Sie dafür nicht.
  • Die Führung Ihrer eigenen zyprischen Firma kann für die 60-Tage-Regel zählen. Echt ausgeübt, zeigt sie zugleich, dass die Firma von Zypern aus geführt wird.
  • Nach dem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Zypern sind Zinsen und Lizenzgebühren nur dort steuerbar, wo Sie wohnen. Zypern erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren.
  • Ein Schweizer Onlineshop verkauft von aussen in die EU, mit Zoll und Einfuhrsteuer. Eine zyprische Firma verkauft innerhalb der EU, mit einer einzigen Mehrwertsteuererklärung für Verkäufe an Private.

Ihr Umzug, Schritt für Schritt.

Die Zeiten hängen von Ihrem Fall ab. Am Anfang steht die Firma, die Sie schon haben.

  1. Zuerst

    Die Schweizer Seite durchrechnen

    Ein Schweizer Steuerberater rechnet aus, was der Wegzug Ihre Firma kostet, plant den Zeitpunkt einer Auflösung und holt Ihren AHV-Auszug ein. Die Pensionskasse klärt er separat. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen einen.

  2. Monat 1Machen wir

    Die zyprische Firma gründen

    Wir tragen sie mit Steuer-, Mehrwertsteuer- und VIES-Nummer ein. Ihre Buchhaltung läuft ab dem Tag der Bestellung.

  3. Monat 1 bis 3Machen wir

    Yellow Slip und Wohnung

    Wir beantragen Ihren Yellow Slip gemeinsam mit Ihnen, damit Ihr Wohnsitz angemeldet ist. Sie mieten oder kaufen die Wohnung auf Zypern, die die 60-Tage-Regel verlangt.

  4. Monat 2 bis 4

    Bei der Gemeinde abmelden

    Melden Sie sich persönlich ab und nehmen Sie den Heimatschein mit. Wechseln Sie Ihre Krankenversicherung nach Zypern. Die Abmeldung hält den Wegzug nur fest. Ihr Leben muss wirklich auf Zypern sein.

  5. Monat 3 bis 6

    Die Firma von Zypern aus führen

    Treffen Sie die Entscheidungen der Firma auf Zypern und halten Sie sie hier fest, während Ihr Schweizer Berater die Schweizer Firma auflöst oder umbaut.

  6. Ab Monat 12Machen wir

    Ansässigkeit und Non-Dom

    Wir melden Ihre steuerliche Ansässigkeit auf Zypern und den Non-Dom-Status an und behalten Ihre Tage und zyprischen Fristen im Blick.

Was Schweizer Gründer wissen wollen.

Wir übernehmen die Zypern-Seite. Die Regeln in Ihrem Herkunftsland klären Sie mit einem Steuerberater dort. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen einen.

Persönlich nicht. Ihre Steuerpflicht endet einfach am Tag des Wegzugs, und Ihre Anteile gelten nicht als verkauft. Bei Ihrer Firma ist das anders. Führen Sie sie von Zypern aus, besteuert die Schweiz ihre stillen Reserven, also den nie versteuerten Wertzuwachs, samt selbst geschaffenem Firmenwert, der nie in der Buchhaltung stand.

Am Tag des Wegzugs, wenn Sie wirklich umgezogen sind. Sie melden sich persönlich bei der Gemeinde ab, aber das hält den Wegzug nur fest. Das letzte Teiljahr wird zum Satz eines vollen Jahreseinkommens besteuert. Ein kurzes, gut bezahltes letztes Jahr kostet deshalb mehr, als es aussieht.

Auf Ebene der Firma nicht. Zug besteuert Firmengewinne mit insgesamt 11,8 %, weniger als die 15 % auf Zypern. Der Abstand entsteht bei der Entnahme. Mit Non-Dom-Status zahlen Sie auf Dividenden nur den Gesundheitsbeitrag von 2,65 %, in der Schweiz wird ein Teil jeder Dividende als Einkommen besteuert. Eine Firma in der Stadt Zürich zahlt rund 19,6 %, dort ist Zypern also auf beiden Ebenen günstiger.

Das hängt von Kanton, Gemeinde und Wert Ihrer Anteile ab, und sie fällt jedes Jahr an, ob die Firma ausschüttet oder nicht. In Zug ergibt sich für eine alleinstehende Person mit 4 Millionen Franken Reinvermögen eine einfache Kantonssteuer von rund 5'805 Franken im Jahr, nach einem Freibetrag von 204'000 Franken. Für Verheiratete liegt der Freibetrag bei 408'000 Franken. Kanton, Gemeinde und Kirche rechnen dann je ihren Steuerfuss darauf. Zypern kennt keine Vermögenssteuer.

Sie haben drei Wege, und jeder kostet etwas. Führen Sie die Firma von Zypern aus, besteuert die Schweiz ihre stillen Reserven. Behalten Sie eine echte Leitung in der Schweiz, bleiben von jeder Dividende an Sie bis zu 15 % dort. Lösen Sie sie auf, wird der Erlös als Einkommen besteuert, und die stillen Reserven der Firma ebenfalls. Ob die Auflösung vor oder nach dem Wegzug kommt, verändert die Rechnung. Planen Sie den Zeitpunkt zuerst mit Ihrem Berater.

Ihre AHV bleibt Ihnen, aber freiwillig weiter einzahlen können Sie nicht, weil Zypern in der EU liegt. Ihre Jahre in beiden Ländern werden nach EU-Regeln zusammengezählt. Eine Schweizer Krankenversicherung brauchen Sie nicht mehr, Sie versichern sich auf Zypern. Die Pensionskasse ist eine eigene Frage. Holen Sie dazu vor dem Wegzug Schweizer Rat ein.

Nein. Nach der 60-Tage-Regel sind Sie auf Zypern steuerlich ansässig mit 60 Tagen im Jahr hier, einer gemieteten oder eigenen Wohnung, einer Tätigkeit auf Zypern und höchstens 183 Tagen in einem anderen Land. Die Führung Ihrer eigenen zyprischen Firma kann als Tätigkeit zählen.

Für die meisten ändert sich nichts. Zug und Zürich besteuern nicht, was Ehepartner und Kinder erben, und Zypern kennt keine Erbschaftssteuer. Der Unterschied zeigt sich, wenn Sie Geschwistern, einem unverheirateten Partner in Zürich oder einer fremden Person etwas hinterlassen. Dafür kann die Schweizer Steuer hoch sein, auf Zypern ist sie null.

Nein. Wir bauen und betreuen die zyprische Seite. Die stillen Reserven Ihrer Firma, die Pensionskasse und alles andere auf Schweizer Seite klären Sie mit einem Schweizer Steuerberater. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen einen.

Planen Sie den Umzug mit uns.

Sagen Sie uns, was Ihnen gehört und wann Sie umziehen möchten. Wir sagen Ihnen, was gilt, was es kostet und was zuerst kommt.

  • Welche Regeln Sie zu Hause betreffen
  • Die richtige Reihenfolge
  • Ein Festpreis für die Zypern-Seite

30 Minuten, per Video, kostenlos

Ihr Umzug, ein Partner.

Firma, Aufenthalt und Buchhaltung, von einem Team zu Festpreisen.

What can we help with?

30 minutes, by video, free.